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Prof. Dr. Uwe K. Schneider

Uwe Schneider begleitet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen seit mehr als zwei Jahrzehnten im Datenschutz- und IT-Recht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Anbieter als auch Anwender von Informations- und Kommunikationstechnik. Über besondere Expertise verfügt er im Hinblick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens (E-Health). Daneben berät er auch in anderen komplexen Technologie-Projekten sowie zum Know-how- und Geheimnisschutz. Er verbindet dabei ein fundiertes Verständnis für technische und wirtschaftliche Zusammenhänge mit juristischer Fachkenntnis. Neben seiner Anwaltstätigkeit forscht Uwe Schneider zudem als Professorial Fellow am Ferdinand-Steinbeis-Institut zu Rechtsfragen der Digitalisierung.

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Profil

Für seine Mandanten gestaltet Uwe Schneider Verträge verschiedenster Art wie solche zum IT-Outsourcing oder zur Überlassung von Software. Hier vertritt er die Interessen seiner Mandanten bei der AGB-Gestaltung, auch im B2C-Bereich, bei der Verhandlung von individuellen Verträgen im (auch internationalen) B2B-Geschäft oder in Rechtsstreitigkeiten, wenn nötig vor Gericht.

Einen Schwerpunkt legt Uwe Schneider zudem auf die Compliance-Anforderungen an den IT-Einsatz, insbesondere, aber nicht nur hinsichtlich des Datenschutzes. Hier berät er bei der rechtskonformen Ausgestaltung von IT-Architekturen und Geschäftsprozessen wie solchen zum Lizenzmanagement. Bei Bedarf erstellt er auch Rechtsgutachten. Zudem unterstützt er seine Mandanten in der Kommunikation mit Behörden wie solchen der Datenschutzaufsicht.

Zu Rechtsfragen des vernetzten IT-Einsatzes im Gesundheitswesen (E-Health) verfügt Uwe Schneider über langjährige Erfahrung. Dabei unterstützt er Anbieter von Gesundheits-IT sowie deren Anwender, seien es medizinische Leistungserbringer, Forschungseinrichtungen oder Kostenträger, zum Beispiel im Hinblick auf die Nutzung von Behandlungsdaten, telemedizinisch integrierte Versorgungsmodelle oder Health-Apps.

Bereits seit 2001 ist Uwe Schneider als (externer) Datenschutzbeauftragter tätig. Zuvor studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, wo er berufsbegleitend auch zu einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten promovierte. Ende 2025 wurde Uwe Schneider zudem zum Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere im Bereich neue Technologien und IT, an der Steinbeis Hochschule berufen und forscht vor diesem Hintergrund seit Anfang 2026 neben seiner Anwaltstätigkeit am Ferdinand-Steinbeis-Institut in Heilbronn zu Rechtsfragen der Digitalisierung.

Bei Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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